Elementar- und Wasserschäden - welche Versicherung ist wann zuständig.

So einen kühlen und regnerischen Sommer hatten wir schon lange nicht mehr! Der gefühlte Dauerregen der letzten Wochen verursachte an manchen Stellen in kurzer Zeit äusserst grosse Schäden. Gefüllte Keller, überflutete Strassen und Gebäude und Erdrutsche sind nur einige Auswirkungen der aktuellen Wetterkonstellation. Welche Ausmasse die Schäden annehmen können, sieht man auf tragische Weise an der prekären Situation in Teilen Deutschlands.

 

Neben dem persönlichen Leid verursachen solche Ereignisse viele Umtriebe und enorme Kosten. Die Frage nach der Versicherungsdeckung stellt sich deshalb relativ schnell. Natürlich hoffen wir stets alle, verschont zu bleiben, aber für den Fall der Fälle ist es doch gut, ein paar Grundsätze zu kennen:

 

Sind die Schäden auf ein Naturereignis (z.B. Unwetter) zurückzuführen, gilt das als Elementarschaden. Zum Beispiel könnte das ein Dach sein, welches aufgrund von Hagel oder Sturm beschädigt wurde. Dieses Schadenereignis ist im Kanton Thurgau von der obligatorischen kantonalen Gebäudeversicherung gedeckt. Nur Hauseigentümer müssen sich für diese Fälle versichern.

 

Schäden welche durch von aussen eingedrungenes oder aus Leitungen usw. austretendes Wasser verursacht werden, gelten als Wasserschaden und sind von der privaten Gebäude-Wasser-Versicherung des Hauseigentümers gedeckt. Entsteht ein Wasserschaden an Ihren persönlichen Gegenständen – z.B. durch Wasser zerstörte Möbel im Kellerabteil – müssen Sie den Schaden bei Ihrer privaten Hausrat-Versicherung geltend machen.  

 

Hoffen wir, dass sich der Sommer doch noch von seiner milden und angenehmen Seite zeigen wird und sich die Situation wieder beruhigt. Wir wünschen Ihnen allen einen Sorgen- und Schadenfreien Sommer!


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